Wir sind als Lehrpraxis zertifiziert

Hospitation und Supervision

Im Rahmen der implantologischen Weiterbildung bzw. zum Erhalt des Tätigkeitschwerpunktes Implantologie wurde in den Richtlinien der DGI und in Zusammenarbeit mit der APW/DGZMK festgelegt, dass mindestens ein Hospitationstag und eine Supervision durchgeführt werden müssen.

Unsere Praxis ist als Lehrpraxis zur Durchführung seit 2013 zertifiziert.

Verbindliche Richtlinien für die Durchführung von Hospitationen und Supervisionen im Rahmen des Curriculums Implantologie werden von der DGI vorgegeben.

 

„Lernen von Experten“, das ist der Grundgedanke der curriculären Fortbildung der DGI.


Hospitation
  1. Ein Hospitationstag hat den Umfang eines normalen Arbeitstages (mind. 6 Stunden).
  2. Der maximale Teilnehmerkreis besteht in der Regel aus drei Hospitanten.
  3. Die Hospitanten sehen Implantationen, Freilegungen, prothetische Versorgungen von Implantaten und Versorgungen im Recall.
  4. Die Gebühr für die Hospitation beträgt pro Tag für DGI-Mitglieder EUR 330,00 ggf. zzgl. MwSt., für Nichtmitglieder EUR 400,00 ggf. zzgl. MwSt.
  5. Als Nachweis für die Teilnehmer dürfen nur die von der DGI zur Verfügung gestellten Bescheinigungen verwendet werden.
  6. Die Hospitationspraxis stellt den Teilnehmern Getränke und kleine Snacks kostenfrei zur Verfügung.

Supervision
  1. Die Arzt-Patient-Rechtsbeziehung besteht zwischen dem Kursteilnehmer, der die Supervision ablegt, und dem mitgebrachten Patienten. Die Aufklärung und Haftung obliegt dem Kursteilnehmer. Er kann die von ihm durchgeführte Behandlung seinem Patienten in Rechnung stellen.
  2. Der Supervisor erhält von DGI-Mitgliedern 400,00 EUR ggf. zzgl. MwSt. pro angefangene Stunde Supervision; von Nicht-Mitgliedern 450,00 EUR ggf. zzgl. MwSt.
  3. Der Kursteilnehmer kann seine benötigten Materialen mitbringen.
  4. Sachkosten für Implantate und verwendete Augmentationsmaterialien kann der Supervisor dem Operateur je nach Aufwand berechnen.
  5. Verbandsmaterialien, Einmalartikel, Medikamente, Röntgenaufnahmen, OP-Kleidung, OP-Nutzung oder Ähnliches können dem Kursteilnehmer nicht in Rechnung gestellt werden.
  6. Als Nachweis für die Teilnehmer dürfen nur die von der DGI zur Verfügung gestellten Bescheinigungen verwendet werden.
  7. Bei Supervisionen, die in den Praxen von Teilnehmern stattfinden, sind individuelle Vereinbarungen über Honorarzahlungen und Fahrtkostenentschädigungen im Vorfeld schriftlich zu verfassen.
  8. Der Teilnehmer operiert seinen Patienten mit eigenem Assistenzpersonal. Sollte der Teilnehmer keine eigene Assistenz mitbringen, kann ihm – nach vorheriger Absprache – die Assistenz des Supervisors in Rechnung gestellt werden.
Sie überlegen noch, wo Sie Ihren Hospitationstag absolvieren möchten und wer Ihr Supervisor sein soll?

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

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